Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
1. Anbieter
Die Teleinformatik Services AG (nachfolgend Teleinformatik) bietet IT-Dienstleistungen in den Bereichen Hardware, Software, Server, Client, Telefonsysteme, Videoüberwachung, Installation, Support und Webdesign an. Sie stellt dem Kunden alles aus einem Systemhaus bereit und agiert als Generalunternehmer in ihrem Bereich. Das Team von der Teleinformatik besteht aus kompetenten und zertifizierten Fachleuten.
Die Teleinformatik benennt die Mitarbeiter, welche die Arbeiten durchführen und kann zu jedem Zeitpunkt andere Mitarbeiter hierfür benennen, zum Beispiel im Falle von Krankheiten oder Ferien, oder aus Qualifikationsgründen. Der Kunde hat das Recht, den Einsatz anderer Mitarbeiter zu verlangen, wenn er mit der individuellen Leistung oder dem Verhalten vom eingesetzten Mitarbeiter nicht zufrieden ist.
Für die Mitarbeiter der Teleinformatik gilt die Hausordnung des Kunden (falls anwendbar).
2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Erbringung aller Leistungen an den Kunden und gelten somit für die unter Punkt 1 genannten Bereiche sowie für die weiteren Dienstleistungen, welche die Teleinformatik direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt. Sie sind ein fester Bestandteil der jeweiligen Verträge und Aufträge zwischen dem Kunden und der Teleinformatik.
Diese AGBs gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen oder Auftragsbestätigungen, welche die Bestimmungen dieser AGBs spezifizieren, gehen diesen AGBs vor.
Mit der Auftragsvergabe oder seiner Bestellung akzeptiert der Kunde die Bestimmungen der AGBs der Teleinformatik. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich wegbedungen, auch wenn bei Auftragsvergabe oder Bestellung auf die vorrangige Geltung der Kunden AGBs hingewiesen wird.
Die AGBs gelten für sämtlichen künftigen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Teleinformatik, ohne dass jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung nötig ist.
3. Leistungen
Die Teleinformatik erfüllt ihre Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen beim Vertragsabschluss fachmännisch und mit der angebrachten Sorgfalt, unter Berücksichtigung der Dringlichkeit, des Aufwands, der Kosten und der Qualität der Lösung. Die Leistungserbringung kann über Telefon, E-Mail, Fernwartung oder vor Ort beim Kunden erfolgen. Wenn nötig, hat die Teleinformatik das ausdrückliche Recht zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten, Dritte (z.B. Hilfspersonen) beizuziehen oder Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Die Teleinformatik plant selbständig den Zeitpunkt und die nötigen Ressourcen für die Leistungserbringung. Dabei berücksichtigt sie die Bedürfnisse und Prioritäten des Kunden.
Die Mitarbeiter der Teleinformatik handeln bei der Leistungserbringung stets im Auftrag und im Namen des Kunden, gegenüber Mitarbeitern des Kunden und gegenüber Dritten (z.B. Kunden, Partnern, Lieferanten, …).
Die zu erbringende Leistung der Teleinformatik wird in der Offerte und/oder in der Auftragsbestätigung beschrieben. Je nach Notwendigkeit und zur Erledigung des Auftrags kann davon abgewichen werden, zum Beispiel bei unvorgesehenen Ereignissen oder Notfällen. Diese Zusatzaufwendungen werden nach Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei Support-Anfragen per Telefon oder über Ticket unternimmt der zuständige Techniker der Teleinformatik die für ihn adäquaten und angebrachten Massnahmen zur Fehlerbehebung anhand seiner Analyse und der Fehlerbeschreibung des Kunden.
Die Leistungen der Teleinformatik stellen keinesfalls Werkverträge dar und es besteht keine Erfolgsgarantie. Ausgenommen sind die Leistungen, die im Voraus zwischen dem Kunden und der Teleinformatik als solche schriftlich und ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Kunde kann die Anforderung einer Leistung für einen Einzelfall zu jedem Zeitpunkt zurückziehen, ohne dass damit der Vertrag verletzt wird.
4. Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Offerte oder per Genehmigung der Offerte per E-Mail. Bei Support-Anfragen kommt der Vertrag durch die Anfrage des Kunden per Telefon, E-Mail oder über Ticket zustande. Die Offerte der Teleinformatik kann auch durch konkludenten Handel angenommen werden, indem der Kunde die Dienstleistung der Teleinformatik in Anspruch nimmt oder nutzt, oder Produkte (inkl. Lizenzen) der Teleinformatik bezieht oder benutzt.
5. Pflichte des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Kontaktpersonen für die Teleinformatik unterschriftsberechtigt sind oder über die nötigen Kompetenzen verfügen, um der Teleinformatik Aufträge zu erteilen.
Der Kunde nimmt alle Vorkehrungen vor, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Teleinformatik erforderlich sind, wie zum Beispiel den Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Wenn nötig oder auf Anfrage, stellt er geeignete Informationen oder Unterlagen zur Verfügung, und bei Support-Fällen gibt er eine möglichst exakte Problembeschreibung. Er macht korrekte Angaben zur Lauffähigkeit seines Systems. Sollte zu Verzögerungen oder Mehraufwände der Teleinformatik kommen, weil der Kunde diese Pflichten nicht nachgekommen ist, werden ihm diese Kosten in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter gänzlich verantwortlich. Zudem sichert er zu, dass er alle Lizenzen ordnungsgemäss erworben hat.
Bei Vertragsabschluss verfügt der Kunde über die nötigen Mittel, um die Aufwände der Teleinformatik zu begleichen. Der Kunde zahlt der Teleinformatik ihre Leistungen gemäss vereinbarten Stundenansätzen.
6. Lieferungen
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der Teleinformatik. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
Bei der Lieferung prüft der Kunde die Ware nach Vollständigkeit und Mängel, und meldet unverzüglich jegliche Abweichung von der Bestellung. Ohne Rückmeldung des Kunden innert 10 Kalendertagen gilt die gelieferte Ware als abgenommen. Ein Umtausch von Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dienstleistungen der Teleinformatik gelten als abgenommen, nachdem die Übergabe oder Schulung an den Kunden erfolgt ist, und dieser keine Mängel explizit gelten gemacht hat.
Die von der Teleinformatik angegebenen Termine gelten als Richtwerte und sind ohne ausdrückliche Zusicherung der Teleinformatik nicht verbindlich. Ohne entsprechende vertragliche Abmachung bezahlt die Teleinformatik keinesfalls Verzugszinsen; eine solche Abmachung bedarf immer der schriftlichen Form.
7. Preise
Wenn nichts Anderes explizit erwähnt wird, sind die Offerten der Teleinformatik in der Regel 10 Kalendertage gültig.
Der Aufwand bei Dienstleistungen wird geschätzt und kann von diesem Richtwert abweichen, vor allem bei unvorgesehenen Ereignissen. Es werden immer die effektiv geleisteten Stunden in Rechnung gestellt. Der Aufwand wird in 30 Minuten-Takt in Rechnung gestellt. Muss der Mitarbeiter der Teleinformatik die Dienstleistung beim Kunden vor Ort oder an einem anderen vom Kunden bestimmten Ort erbringen, fallen Reisekosten und ggf. andere Spesen wie Unterbringungskosten an.
Die Preise bei Vertragsabschluss gelten und wenn keine spezielle Preise schriftlich vereinbart wurden, werden die Standard-Stundenansätzen der Teleinformatik angewendet. Bei Drittprodukten wie Hardware, Software oder Lizenzen sind Preisänderungen zwischen der Offerte und der Auftragsbestätigung vorbehalten. Die angegebenen Preise sind Tagespreise von unseren Distributoren und können aufgrund von erhöhter Nachfrage oder Währungsschwankungen variieren.
Wird nichts Anderweitiges auf der Offerte oder auf der Rechnung erwähnt, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und exklusiv allfällige anwendbare Mehrwertsteuer (MwSt.) oder allfällige andere Abgaben.
Die Teleinformatik behält sich vor, ihre Preise jederzeit zu ändern.
8. Lieferkonditionen
Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Ware ab Werk (EXW) geliefert. Die Versandkosten und andere allfällige Kosten gehen somit zu Lasten des Kunden.
Software-Lizenzen werden gemäss Richtlinien und Bezugsberechtigungsregelung des jeweiligen Herstellers bezogen. Sie werden von der Teleinformatik beim Hersteller für den Kunden bezogen und können somit nicht zurückgegeben werden.
9. Zahlungskonditionen
Die Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt; der Kunde erhält für jede erbrachte Leistung einen entsprechenden Arbeitsrapport.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bestehen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten mit der Rechnung, müssen diese vom Kunden innert 10 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Rechnung als akzeptiert betrachtet.
Wird die Rechnung nicht innert Zahlungsfrist bezahlt, wird der Kunde gemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen angesetzter Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der Höhe von 5% per anno vom geschuldeten Betrag. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich die Teleinformatik vor, die Erbringung der Dienstleistung, die Lieferung der Ware oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern bzw. zurückzunehmen. Nach Ablauf der gesetzten Mahnfrist kann die Teleinformatik den Kunden betreiben und die anfallenden Kosten wie zum Beispiel Inkasso- oder Anwaltskosten dem Kunden weiterverrechnen.
Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Teleinformatik ist ausgeschlossen.
Die Teleinformatik behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen oder die Zahlungsfrist zu ändern.
Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch zu einer vom Kunden definierten E-Mail-Adresse. Eine Rechnungsstellung auf Papier per Post ist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich. In diesem Fall wird pro Rechnung ein Betrag von CHF 3.- zusätzlich verrechnet.
10. Verpackung und Transport
Die Ware wird durch den Hersteller transport-gerecht verpackt und in der Regel direkt zu dem Kunden verschickt. Bei der Lieferung prüft der Kunde den Zustand der Verpackung und meldet unverzüglich Beschädigungen zum Transport-Unternehmen sowie zu der Teleinformatik.
Das Verpackungsmaterial wird durch den Kunden entsorgt, auch wenn die Ware durch einen Mitarbeiter der Teleinformatik mitgebracht wurde. Wünscht der Kunde eine Entsorgung durch die Teleinformatik, übernimmt er die anfallenden Kosten.
11. Garantieleistungen
Eine Garantieleistung für die von der Teleinformatik erbrachten Dienstleistungen gilt ausschliesslich nur für die vertraglich zugesicherten Eigenschaften, welche von der Teleinformatik als solche schriftlich zugesichert wurden. Die Verjährungsfrist für diese Leistungen beträgt 6 Monate ab Abnahme.
Die Teleinformatik erbringt ihre Dienstleistung fachmännisch und sorgfältig. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für einen unterbruchs- und störungsfreien Betrieb von den von ihr gelieferten Dienstleistungen oder Werken geben. Die Teleinformatik schuldet schliesslich keinen Erfolg. Besonders kann die Teleinformatik nicht garantieren, dass der Einsatz von Sicherheitsprodukten wie zum Beispiel Antivirus-Software oder Firewalls jegliche externe Angriffe oder anderweitige Beschädigung der Kundeninfrastruktur verhindern wird.
Beim Verkauf von Drittprodukten oder Lizenzen gelten die Hersteller-Garantiebedingungen. Somit tritt die Teleinformatik sämtliche Garantie-Ansprüche gegenüber Produkte Dritter dem Kunden ab. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Sollte ein mangelhaftes Produkt Dritter zu Mehraufwand seitens der Teleinformatik führen (z.B. Re-Installation von Software), trägt der Kunden diese Kosten, falls er sie nicht auf dem Hersteller des Produkts abwälzen kann. Die Gewährleistung entfällt, falls der Kunde Änderungen am Produkt vornimmt und nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen entstanden ist.
12. Vertragsdauer und Vertragsänderung
12.1. Projekte und einmalige Dienstleistungen
Ohne zeitliche Begrenzung gelten Verträge auf unbestimmte Zeit, bis die im Vertrag geschuldete Leistung abgeschlossen ist. Sollte die Teleinformatik zum Schluss kommen, dass der Aufwand unverhältnismässig gross ist, um den Auftrag fertigzustellen, kann sie entscheiden, abzubrechen. Die Teleinformatik kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn trotz Mahnung der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber der Teleinformatik nicht nachkommt.
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wobei ein Rücktritt zu Unzeiten nicht zulässig ist. Bei vorzeitigem Vertragsrücktritt mit 10 Kalendertage oder weniger Vorankündigung und wenn das Arbeitsvolumen beim Abbruch mehr als 8 Stunden beträgt, werden 50% der restlichen geplanten Zeit in Rechnung gestellt. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann der Vertrag erst nach Ablauf dieser Zeit gekündigt werden.
Die bereits geleisteten Aufwendungen von der Teleinformatik werden in allen Fällen vollumfänglich in Rechnung gestellt, unabhängig vom Auftragsstatus oder vom erreichten Ergebnis.
12.2. Lizenzen und wiederkehrende Dienstleistungen
Lizenzen und wiederkehrende Dienstleistungen, wie zum Beispiel Wartungsverträge oder Hardware-Service-Verträge, gelten für eine Mindestdauer von 12 Monaten ab Datum der Inbetriebnahme oder Installation. Sie können mit einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung werden Lizenzen und wiederkehrende Dienstleistungen automatisch und ohne Voranmeldung seitens Teleinformatik um weitere 12 Monate verlängert. Ein Rücktritt nach Nutzung der Lizenzen ist nicht mehr möglich und das vereinbarte Entgelt ist für die vertragliche Dauer geschuldet.
Vorzeitige Vertragsrücktritte und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen von der anderen Partei schriftlich bestätigt werden.
Ein Recht zur ausserordentlichen Vertragsaustritt aus wichtigen Gründen gilt jederzeit, zum Beispiel wenn eine der Parteien gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstossen hat und die andere Partei dadurch nachweisbare finanzielle Schäden erlitten hat.
13. Haftung
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Hälfte der Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt, sofern die Schäden und ein Verschulden der Teleinformatik nachweisbar sind. Werden direkte Schäden durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht verursacht, gilt keine Haftungsbeschränkung. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, allfällige Schäden der Teleinformatik unverzüglich zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Teleinformatik haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden oder Dritten aufgrund von nicht gelösten Fällen von Benutzer-Unterstützung entstehen, ausser im Fall Grobfahrlässigkeit.
Wird die Vertragserfüllung durch den Kunden hinausgeschoben, wird eine Haftung der Teleinformatik für allfällig entstandene Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen wird die Haftung für direkte Schäden, welche wegen höherer Gewalt entstanden sind (siehe Kapitel 21).
13.1 Haftungsausschluss bei Cyber-Angriffen
Die Teleinformatik schliesst jegliche Haftung und Schadenersatzforderungen für Schäden aus, welche durch Cyber-Angriffe entstanden sind. Die Sicherheitsangebote und -Dienstleistungen der Teleinformatik bestehend aus Produkten Dritter und sind bestmögliche Antworten für eine Risikominderung bei externen Angriffen aber keine Garantie für einen vollumfänglichen Schutz der Infrastruktur des Kunden.
Die Verantwortung über den Schutz von seiner IT-Infrastruktur obliegt dem Kunden. Die Teleinformatik bietet dem Kunden eine angepasste Lösung an, um seine Infrastruktur gegen Cyber-Angriffe bestmöglich zu schützen. Sie setzt aber die Lösung gemäss Bestellung des Kunden um, auch wenn dieser entscheidet, Teile von der angebotenen Lösung auszulassen.
Bei Schäden an der IT-Infrastruktur des Kunden (oder an Teilen davon) durch einen Cyber-Angriff, unternimmt die Teleinformatik ihr Bestes, um die Schäden zu beseitigen und die Systeme wiederherzustellen. Die Teleinformatik kann aber keine Garantie für eine lückenlose Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur geben, insbesondere für eine vollumfängliche Daten-Wiederherstellung.
Als Cyber-Angriffe gelten u.a. Spamming, Hacker-Attacken, Phishing, Virus-Angriffe, Malware, Netzwerkblockierung und weitere.
14. Produktehaftpflicht
Bei Personen- oder Sachschäden infolge fehlerhaften Produkts haftet der Hersteller des Produkts.
15. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Teleinformatik oder dem entsprechenden Hersteller zu. Dem Kunden steht ausschliesslich die Nutzung der Produkte und der Dienstleistungen zu. Weder diese AGBs noch Individualverträge beinhalten die Übertragung von Immaterialgüterrechten, ausser dies wird explizit und schriftlich erwähnt.
Die Weiterverwendung, die Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Anderem, welche der Kunde im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit der Teleinformatik erhält, sind untersagt, ausser dies wird explizit und schriftlich vereinbart.
16. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Teleinformatik steht das Recht zu, Kundendaten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden und zu verarbeiten. Die Teleinformatik ergreift die nötigen Massnahmen zur fachgerechten Sicherung der Kundendaten und gegen unberechtigten Zugriff gemäss den gesetzlichen Vorschriften. Wenn zur Vertragserfüllung notwendig, kann die Teleinformatik Kundendaten zu Dritten wie zum Beispiel Hilfspersonen oder Geräteherstellern weitergeben.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verwertung seiner Daten durch die Teleinformatik vollkommen einverstanden. Auf Anordnung von Gerichten oder Behörden kann die Teleinformatik verpflichtet sein, Informationen vom Kunden bekannt zu geben.
Ohne ausdrücklichen und schriftlichen Verbot des Kunden kann die Teleinformatik die Kundendaten für eigene Marketingzwecken und Unterbreitung von Informationen und Angeboten verwenden.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Vertragserfüllung unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch während 5 Jahren nach der Beendigung des Vertrages bestehen. Zudem sind beide Parteien dafür verantwortlich, dass deren Hilfspersonen oder einbezogene Dritte die Informationen ebenfalls vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die andere Partei die Information nachweislich von Dritten rechtmässig erhalten hat oder die Information vor Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt war.
Ferner wird die Geheimhaltung aller Daten im System des Kunden nach StGB Art. 321 (Verletzung des Berufsgeheimnisses) gewahrt.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen auf der Homepage der Teleinformatik (www.teleinformatik.ch) Anwendung.
17. Konkurrenzverbot
Beide Parteien verpflichten sich, in keinem Fall Leistungen im Geschäftsfeld der anderen Partei für deren Kunden auf eigene Rechnung zu erbringen. Zudem verpflichten sich beide Parteien keine Leistungen im Geschäftsfeld der anderen Partei für deren Kunden zu offerieren, selbst wenn sie von diesen Kunden dazu aufgefordert wurde.
18. Abwerbeverbot
Es ist dem Kunden untersagt, Mitarbeiter der Teleinformatik abzuwerben oder in irgendeiner Form zu beschäftigen oder anzustellen. Bei Verstoss gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde pro Fall der Teleinformatik eine Konventionalstrafe in der Höhe von einem Bruttojahressalär inkl. Lohnbestandteile (z.B. Geschäftswagen). Zudem kann die Teleinformatik weitere Kosten konsekutiv zu der Abwerbung wie Rekrutierungs- oder Einarbeitungskosten geltend machen. Diese Bestimmung bleibt noch 6 Monate gültig, nachdem der Mitarbeiter die Teleinformatik verlassen hat.
19. Abwehrklausel (battle of the forms)
Mit Vertragsabschluss zwischen der Teleinformatik und dem Kunden bestätigt der letztere, die vorliegenden AGBs anzunehmen und auf seine eigenen AGBs zu verzichten.
20. Weitere Bestimmungen
Diese AGBs gelten auf unbestimmte Zeit, bis eine neue Version in Kraft tritt. Änderungen sind jederzeit möglich und gelten für alle abgeschlossenen Verträge nach Inkrafttreten der neuen Version der AGBs. Für den Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGBs welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, ausser der Kunde einer neueren Version der AGBs zugestimmt hat.
21. Höhere Gewalt
Wird die Vertragserfüllung auf Grund von höherer Gewalt verspätet, beschränkt oder sogar unmöglich, wird die Teleinformatik während der Dauer der höheren Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung ihrer Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Kalendertage kann die Teleinformatik vom Vertrag zurücktreten.
Als höhere Gewalt gelten beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Unwetter, Gewitter, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle oder unvorhersehbare Restriktionen der Behörden, wie z.B. im Falle einer Pandemie.
22. Erfüllungsort
Ohne anderweitige Vereinbarung wird die Dienstleistung der Teleinformatik am Kunden-Standort oder in den eigenen Räumlichkeiten erbracht.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGBs und alle Verträge zwischen dem Kunden und der Teleinformatik unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgeht, ist das Gericht am Sitz der Teleinformatik zuständig. Die Teleinformatik kann nach Bedarf den Kunden an seinem Wohnsitz oder seinem Wohnort gelangen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen dem Kunden und der Teleinformatik ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die anderen Bestimmungen wirksam unberührt. In einem solchen Fall ersetzen beide Parteien die lückenhafte Bestimmung einvernehmlich durch eine andere rechtswirksame Bestimmung, welche den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung nahekommt.
Stand: 11. August 2021